Mit der SchulMail vom 11.02.2021 wurden die Schulen über die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am sowie über die weitere Vorgehensweise zum Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen informiert.
Ein Schulbetrieb in Präsenzform soll ab dem 22.02.2021 mit den Abschlussklassen starten.
Das MSB informiert wie folgt:
Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich.
Mit dem Ziel der Kontaktreduzierung können Klassen und Lerngruppen jedoch auch geteilt werden, falls hierzu die personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ziel bleibt es, eine ausreichende und gute Vorbereitung auf Abschlussprüfungen im Rahmen des hierzu notwendigen Präsenzunterrichts zu sichern. Für die Schülerinnen und Schüler kann es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen.
Die erweiterte Betreuung findet weiterhin statt.
Schulbetrieb für Jahrgang 10
Wir starten an der Selma-Lagerlöf-Sekundarschule mit der Rückkehr zum Präsenzunterricht für Jahrgang 10.
Wir planen mit einem hohen Anteil Klassenunterricht in den nicht differenzierten Fächern. In den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) werden wir einen Hybridunterricht beim bekannten Fachlehrer ermöglichen können. Die Stundentafel wird voll abgebildet werden. Nur wenige Fächer finden im Jahrgang 10 noch im Distanzlernen statt.
Bei all unseren Planungen hat der Infektionsschutz höchste Priorität.
Über organisatorische Details werden wir ab dem 17.02.2021 informieren.
Detailinformationen zu den Planungen werden die Klassenleitungen über IServ versenden.
Verschiebung der Lernstandserhebung Jahrgang 8 (VERA 8)
Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben.
Reduzierung der Zahl vorgeschriebener Klassenarbeiten
Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert.
Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden!