Aktuelles

Information zum aktualisierten Handlungskonzept zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten

Das Ministerium (MSB) hat am 19.12.2022 sein Handlungskonzept in Sachen Corona aktualisiert. Grundsätzlich bleiben die bekannten Verfahren für das Schuljahr 2022/2023 bestehen.

Zur Aufhebung der Isolationspflicht nach einer positiven Testung gelten folgende Regelungen:

Rückkehr nach Isolierung

Die Isolierung endet grundsätzlich nach fünf Tagen ab dem Tag der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Coronaschnelltest), ohne dass es eines abschließenden negativen Testnachweises bedarf.
Ein positives Testergebnis innerhalb weniger Tage nach den fünf vollen Tagen Absonderung bedeutet keine neue behördlich verpflichtende Isolationspflicht. Denn fällt ein Test innerhalb von wenigen Tagen nach dem ersten positiven Test positiv aus, ist anzunehmen, dass dies auf die bisherige Infektion zurückzuführen ist.
Je größer der zeitliche Abstand eines positiven Testergebnisses zu einer vorherigen Isolierung ist, desto wahrscheinlicher ist jedoch eine Reinfektion. Ein erneuter positiver Coronaschnelltest oder PCR-Test ab Tag 15 nach dem Tag der Vornahme des ersten positiven Tests zählt als neuer positiver Test und begründet damit eine erneute Absonderung für fünf volle Tage.
Auch nach Beendigung der Isolierung wird bis zum zehnten Tag das kontinuierliche Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere im Kontakt mit vulnerablen Personen, empfohlen.
Zudem wird nachdrücklich empfohlen, dass bei Fortbestehen von Symptomen nach Ablauf der 5 Tage Isolationspflicht, eine Krankmeldung bzw. eine ärztliche Beratung und gegebenenfalls Krankschreibung erfolgt. Die Krankmeldung erfolgt bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch die Eltern.

Hier das vollständige Konzept:

Eintrag vom 19.12.2022