Aktuelles

Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 1. September 2020

Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 1. September 2020

Am 14.09.2020 aktualisierte Information (ursprünglich vom 31.08.2020)

Die Pflicht zum Tragen von Masken im Schulunterricht auch am Sitzplatz endet am 31.08.2020.

Weiterhin gilt jedoch eine Maskenpflicht in Schulgebäuden und auf den Schulgeländen außerhalb des Unterrichts.

Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie - vor, während oder nach dem Unterricht - ihre Sitzplätze verlassen.

Das Schulministerium hat ein Schaubild veröffentlicht, das für Eltern die Wege aufzeigt, wie bei auftretenden Erkältungssymptomen zu verfahren ist.

Es ist hier als PDF einsehbar: 

Eintrag vom 14.09.2020