Corona-News

Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen

In der Schulmail vom 15.03.2021 informiert das MSB, dass alle Schülerinnen und Schüler vor den Osterferien einmal mit einem Corona-Schnelltest (Antigen-Schnelltest / PoC-Test) auf das Corona-Virus getestet werden können.

Das MSB hat dafür die folgenden Maßgaben festgelegt.

Testablauf

  • Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt.
  • Ein einheitlicher Testtag für alle Klassen- und Kursverbände ist schon wegen des derzeit stattfindenden Wechselunterrichts nicht möglich und auch nicht erforderlich.
  • Entscheidend ist, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit bekommen.
  • Das schulische Personal - insbesondere Lehrerinnen und Lehrer - beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests.
  • Die Testung in der Schule stellt für alle Schülerinnen und Schüler sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.
  • Die Vorgaben für Hygiene und Infektionsschutz werden beachtet.


Kein Schulbesuch bei Krankheitssymptomen

  • Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Das gilt auch dann, wenn ein Schnelltest negativ ausgefallen ist.
  • Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben; die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.


Umgang mit einem positiven Testergebnis

  • Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar.
  • Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden. 
  • Die Schule informiert die Eltern bzw. Ausbildungsbetriebe oder sozialpädagogischen Einrichtungen und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss.
  • Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden.


Notwendigkeit eines PCR-Tests

  • Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden.
  • Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich.
  • Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. 
  • Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen).


Möglichkeit des Widerspruchs

  • Die Testung ist freiwillig.
  • Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben.
  • Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben.
  • Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests


Lieferung der Tests und schulische Planungen

  • Noch sind die Tests nicht in der Schule eingetroffen.
  • Die Lieferungen erfolgen - laut MSB - ab dem 16. März 2021 und sollten am 23. März 2021 abgeschlossen sein.
  • Wir würden gerne die Testung mit Gruppe A am Freitag, den 19.03.2021, durchführen können. 
  • Im Sinne der Kontaktbeschränkungen würden wir gerne darauf verzichten, unsere Schülerinnen und Schüler in der B-Woche nochmals nur zur Testung in die Schule kommen zu lassen.

Bitte bleiben Sie gesund!

Herzlichst
Karin Vogel und Eva Graß-Marx

Eintrag vom 16.03.2021