CORONA

Aktuelle Information zum Testverfahren an Schulen ab dem 28.02.2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) hat folgende Änderungen zum Testverfahren an Schulen herausgegeben:

Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen

Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen gegebenenfalls Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. Wir hatten diese erweiterte Testpflicht nach den Weihnachtsferien eingeführt, um den Gefahren der Omikron-Welle besser begegnen zu können.

Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel).
Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können.
Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.
Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.

Zur Umsetzung des neu geregelten Testverfahrens an unserer Schule bitte wir Sie, dass Sie über den Schulplaner mitteilen, ob Ihr Kind zur immunisierten Personengruppe gehört und ab der kommenden Schulwoche von den Testungen ausgenommen werden soll. Denken Sie in diesem Fall bitte daran, dass Ihr Kind der Klassenleitung den Nachweis über den vorhandenen Immunstatus vorlegen muss.

Bitte teilen Sie auch mit, ob Ihr Kind trotz des Immunstatus weiterhin an den Testungen an der Schule teilnehmen soll.

Herzlichen Dank, dass Sie gemeinsam mit dem gesamten Team unserer Schule durchgängig dazu beigetragen haben, die Herausforderungen der Pandemie mitzutragen.

Lassen Sie uns zuversichtlich bleiben und uns weiterhin gemeinschaftlich diesen besonderen Aufgaben gegenübertreten.

Herzliche Grüße

Karin Vogel

Eintrag vom 21.02.2022