Das MSB hält an der Regelung fest, auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. November zu verzichten.
Im Einzelnen teilt das MSB in der Mail vom 28.10.2021 mit:
An ihrem Sitzplatz können die Schülerinnen und Schüler ab der kommenden Unterrichtswoche ohne Masken am Unterricht teilnehmen.
Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Quarantäneregelungen
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung" von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Ich wünsche allen eine gesunde Herbstzeit.
Karin Vogel