Aktuelles

Informationen zum Schulbetrieb ab dem 18.08.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

wir freuen uns sehr, die Schülerinnen und Schüler unserer Schule und die Schülerinnen und Schüler des neuen 5. Jahrgangs am 18.08.2021 wieder im Präsenzunterricht begrüßen zu können. Wir hoffen sehr, dieses Schuljahr im Regelbetrieb aufrechterhalten und allen ein Stück Normalität wiedergeben zu können. Alle Mitglieder der Schulgemeinde können durch ihr Verhalten dazu beitragen, dass wir unseren Schulalltag in Präsenz leben können.

Die Regelungen zum Schuljahresbeginn hat das MSB in der Schulmail vom 05.08.2021 vorgegeben. Sie werden im Folgenden vorgestellt.

Präsenzunterricht im Regelbetrieb
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.

Hygiene und Infektionsschutz
Die Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort.

Pflicht zum Tragen einer Maske
Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.

Testungen
Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen sowie der Testzyklus erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen.

Für unsere Schule gilt:

Schülerinnen und Schüler, die von der Testpflicht befreit werden möchten, legen bitte die jeweiligen Nachweise bei ihren Klassenleitungen vor.

Die Testungen erfolgen regulär montags und mittwochs in der ersten Stunde. Schülerinnen und Schüler, die am Testtag gefehlt haben, melden sich bitte am Folgetag vor dem Unterricht im Sekretariat, damit die Nachtestung veranlasst werden kann.

Impfungen
Das Ministerium für Schule und Bildung stellt den Bezirksregierungen Aufklärungsmaterial für Lehrerinnen, Lehrer und Eltern zur Verfügung. Informationen über die Corona-Schutzimpfung für Kinder stehen zudem auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung.
https://www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2021-08-02-was-sie-ueber-die-corona-schutzimpfung-fuer-ihr-kind-wissen-sollten/

Veranstaltungen
Veranstaltungen zur Einschulung oder Aufnahme in die weiterführende Schule sind möglich. Rückkehr aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands Durch die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes gilt eine Nachweispflicht bezüglich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus (Impf-, Test-, Genesenen-Nachweis). Bei der Einreise nach Deutschland sind zudem je nach Ausreisegebiet spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten zu beachten. Diese können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit einsehen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.
Die Testpflicht nach der Einreise aus dem Ausland besteht neben der Schultestung und entfällt durch diese nicht.

Ich wünsche allen einen richtig guten Schulstart!

Herzlichst
Karin Vogel

Eintrag vom 15.08.2021