Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
das MSB hat entschieden, dass grundsätzlich alle Schulen ab dem 31. Mai 2021 mit einer stabilen Inzidenz unter 100 in den durchgängigen Präsenzunterricht zurückkehren.
Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.
Die pädagogische Betreuung fällt mit der Rückkehr in den Regelbetrieb weg.
Das MSB informiert zum Schulbetrieb wie folgt:
Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke
- Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend.
- Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest oder in Grundschulen, Förderschulen und einem Teil der Schulen mit Primarstufe einem Lolli-Test unterziehen.
- Die dadurch im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke, sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Aufteilung in E- und G-Kurse - so wie es mit der SchulMail vom 22. April 2021 bereits für den Wechselunterricht ermöglicht wurde.
Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht)
- Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden.
- Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.
- Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.
- Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.
- Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.
Planung von Abschlussfeiern
- Bereits in der letzten SchulMail hatte Herr Richter darüber informiert, dass verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht möglich sind.
- Herr Richter bittet um Verständnis, dass die genauen Rahmenbedingungen für die letzten Schultage noch nicht festgelegt werden können. Informationen sollen zeitnah folgen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes Pfingstwochenende!
Herzlichst
Karin Vogel und Eva Graß-Marx