Aktuelles

Entscheidung des Krisenstabs des Kreises Unna zum Schulbetrieb ab dem 19.04.2021

 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

der Krisenstab des Kreises Unna hat auf die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 200 pro 100.000 Einwohner reagiert.

So wurde beschlossen, folgende Regelungen im Wege einer Allgemeinverfügung zu erlassen, welche voraussichtlich am Samstag, 17.04.21, 0:00 Uhr, in Kraft treten soll:

Die Schulen unterrichten im Distanzunterricht. Ausgenommen ist die Beschulung von Abschlussklassen.

Eine Notbetreuung für die Klassen 1-6 ist zu gewährleisten.

Dies bedeutet, dass die Form der Beschulung der laufenden Kalenderwoche beibehalten wird. Eine Rückkehr in den Wechselunterricht, so wie landesweit vom MSB vorgesehen, wird damit ausgeschlossen.

Für die Schülerinnen und Schüler unserer Abschlussklassen wird in der nächsten Woche der Wechselunterricht in der B-Woche stattfinden.

Die in der Schulmail vom 14.04.2021 getroffenen Regelungen zur Testpflicht bleiben bestehen.


Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute und ein schönes Wochenende.


Herzlichst
Karin Vogel und Eva Graß-Marx

 

 

Eintrag vom 16.04.2021