Aktuelles

Schulbetrieb ab dem 12. April 2021

Liebe Schulgemeinde,

wir hoffen, dass die Ferien dazu beitragen konnten, ein wenig Zeit zum Durchatmen und Erholen gefunden zu haben.
Gemeinsam werden wir uns ab der kommenden Woche erneut den Herausforderungen des anhaltenden Pandemiegeschehens stellen.

Gestern Abend erreichten die Schulen in NRW die aktuellen Informationen zum Schulbetrieb für die kommende Woche.
Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19.04.2021 sollen die Schulen in der kommenden Woche informiert werden.

Die wesentlichen Inhalte der Schulmail fassen wir hier zusammen:

Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien

Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen

Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die Regelungen aus der SchulMail vom 11.02.2021 fort.

Schützen, Impfen und Testen

Die Durchführung von Präsenzunterricht erfordert weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.

Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Pädagogische Betreuung

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.


Wir wünschen vor allem unseren Schülerinnen und Schülern einen guten Start in die kommende Schulwoche.

Gespannt warten wir gemeinsam auf die weiteren Entscheidungen und die Vorgaben des MSB.

Herzliche Grüße

Karin Vogel & Eva Graß-Marx

Eintrag vom 09.04.2021