In der Schulmail vom 15.03.2021 informiert das MSB, dass alle Schülerinnen und Schüler vor den Osterferien einmal mit einem Corona-Schnelltest (Antigen-Schnelltest / PoC-Test) auf das Corona-Virus getestet werden können.
Das MSB hat dafür die folgenden Maßgaben festgelegt.
Testablauf
- Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt.
- Ein einheitlicher Testtag für alle Klassen- und Kursverbände ist schon wegen des derzeit stattfindenden Wechselunterrichts nicht möglich und auch nicht erforderlich.
- Entscheidend ist, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit bekommen.
- Das schulische Personal - insbesondere Lehrerinnen und Lehrer - beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests.
- Die Testung in der Schule stellt für alle Schülerinnen und Schüler sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.
- Die Vorgaben für Hygiene und Infektionsschutz werden beachtet.
Kein Schulbesuch bei Krankheitssymptomen
- Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Das gilt auch dann, wenn ein Schnelltest negativ ausgefallen ist.
- Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben; die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.
Umgang mit einem positiven Testergebnis
- Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar.
- Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.
- Die Schule informiert die Eltern bzw. Ausbildungsbetriebe oder sozialpädagogischen Einrichtungen und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss.
- Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden.
Notwendigkeit eines PCR-Tests
- Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden.
- Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich.
- Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.
- Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen).
Möglichkeit des Widerspruchs
- Die Testung ist freiwillig.
- Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben.
- Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben.
- Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Lieferung der Tests und schulische Planungen
- Noch sind die Tests nicht in der Schule eingetroffen.
- Die Lieferungen erfolgen - laut MSB - ab dem 16. März 2021 und sollten am 23. März 2021 abgeschlossen sein.
- Wir würden gerne die Testung mit Gruppe A am Freitag, den 19.03.2021, durchführen können.
- Im Sinne der Kontaktbeschränkungen würden wir gerne darauf verzichten, unsere Schülerinnen und Schüler in der B-Woche nochmals nur zur Testung in die Schule kommen zu lassen.
Bitte bleiben Sie gesund!
Herzlichst
Karin Vogel und Eva Graß-Marx