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Informationen des MSB: Wiederaufnahme des Unterrichts nur für die Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 10 ab dem 23.04.2020 - Ersatz der Zentralen Prüfungen 10 durch schulische Prüfungsarbeiten

Informationen vom 17.04.2020

Auf der Grundlage des gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15.04.2020 sieht das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) die Voraussetzungen für eine schrittweise Öffnung der Schulen gegeben.

Wesentliche Schlussfolgerungen aus dieser Beschlusslage zieht das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) wie folgt:

• Vor der Öffnung bzw. Teilöffnung der Schulen für eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs sieht das MSB eine Vorlaufzeit zur Durchführung der notwendigen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen beginnen am Montag, 20. April 2020.

• Unmittelbar nach Durchführung dieser organisatorischen Maßnahmen sollen die Schulen am 23. April 2020 für prüfungsvorbereitende Maßnahmen und Unterricht ausschließlich nur für die Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu absolvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben.

• Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.

Ergänzend zur Mail von 15.04.2020 wurde am 16.04.2020 der Ersatz der regulären Zentralen Prüfungen 10 kommuniziert. An deren Stelle soll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende Prüfungsarbeit treten. Das Ministerium weist darauf hin, dass die Rechtsgrundlage für diese Änderung erst noch geschaffen werden muss. Schülerinnen und Schüler werden mit Blick auf den ersten Schultag am 23.04.2020 durch ihre Klassenleitungen über den Klassenraum in der Lernplattform informiert.

Die Einhaltung klarer Hygienevorgaben und die Sicherstellung des notwendigen Infektionsschutzes sind Voraussetzungen für die Teilöffnung. Das Ministerium wird noch weitere Handlungsempfehlungen zur schulischen Hygiene unter Pandemiebedingungen übermitteln, die von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene gemeinsam mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin erarbeitet wurden.

Die Jahrgangsstufen 5-9 nutzen ab Montag, 20.04.2020, weiterhin die Moodle-Lernplattform.

Abhängig von der weiteren Entwicklung sollen erweiterte Lernangebote erprobt werden.

Eintrag vom 17.04.2020