Schulordnung

  • Das Schulgelände darf während der Schulzeit nicht verlassen werden. Die Aufsichtspflicht und der Versicherungsschutz können bei Missachtung nicht gewährleistet werden.
  • Der Aufenthalt auf dem Schulhof der Ludgeri-Grundschule ist untersagt. Die Beete dürfen nicht betreten werden.
  • In den Regenpausen halten sich die Schülerinnen/Schüler in den Klassenräumen auf.
  • Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort und stets sauber zu hinterlassen.
  • Das Lehrerzimmer soll nur in wichtigen Fällen aufgesucht werden.

Verhalten im Schulgebäude

  • Während der Unterrichtszeit verhalten sich alle leise im Schulgebäude.
  • Auf den Fluren wird nicht gerannt.
  • Räume, Unterrichtsmaterialien und Schulinventar werden sorgfältig behandelt. Schäden müssen von der Klassensprecherin/ dem Klassensprecher oder der Verursacherin/ dem Verursacher unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden. Für Schäden im gesamten Gebäude besteht Ersatzhaftpflicht.

Gesunde, umweltfreundliche und saubere Schule

  • Für eine gesunde, umweltfreundliche und saubere Schule sind wir selbst verantwortlich.
  • Wir achten auf eine gesunde Ernährung.
  • Wir vermeiden Abfälle und entsorgen entstandene Abfälle getrennt.
  • Wir verwenden - nach Möglichkeit - umweltfreundliche Unterrichtsmaterialien.
  • Wir halten unsere Schule und das Schulgelände sauber und übernehmen Ordnungsdienste.

Allgemeine Regelungen

Teilnahme am Unterricht oder Beurlaubungen

  • Bei Krankheit ist die Schülerin/der Schüler bis 7.45 Uhr im Sekretariat abzumelden.
    Eine schriftliche Entschuldigung ist bei Rückkehr in die Schule umgehend nachzureichen.
    Bei längeren Fehlzeiten ist eine schriftliche Zwischennachricht notwendig.
    Nicht rechtzeitig eingereichte Entschuldigungen führen zu unentschuldigten Fehlzeiten.
  • An eine selbstständige Abmeldung vom Mittagessen ist bis 8.15 Uhr zu denken.
  • Erkrankt eine Schülerin/ein Schüler während der Unterrichtszeit, muss eine Abmeldung über die Lehrerin/den Lehrer erfolgen. Ein erkranktes Kind wird im Sekretariat von den Erziehungsberechtigten abgeholt.
  • Die Schülerinnen/Schüler informieren sich über versäumte Unterrichtsinhalte.
  • Beurlaubungen können nur in dringenden Fällen mit schriftlichem Antrag erfolgen. Der Antrag ist der Klassenleitung vorzulegen. Die Genehmigung für eine Freistellung bei mehr als zwei Tagen erfolgt über die Schulleitung.
  • Unmittelbar vor und nach den Ferien erfolgt keine Freistellung vom Unterricht. Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Unfälle

  • Unfälle werden sofort der Lehrerin/dem Lehrer gemeldet.
  • Unfälle, die sich auf dem Schulweg ereignen, müssen der Schule gemeldet werden.

Gesprächstermine

  • Lehrerinnen und Lehrer haben feste Sprechzeiten.
  • Gesprächstermine werden über das Sekretariat vereinbart. Eine Anmeldung erfolgt vor dem Gespräch im Sekretariat.

Elektronische Geräte

  • Handys dürfen zwar zur Schule mitgebracht werden, müssen aber bis zum Schulschluss ausgeschaltet sein und in den Taschen aufbewahrt werden.
  • Alle elektronischen Geräte sind auf dem Schulgelände auszuschalten.

Wertgegenstände/Fundsachen

  • Größere Geldbeträge oder Wertgegenstände sollten nicht mit in die Schule gebracht werden, da die Schule im Falle eines Verlustes nicht haftet.
  • Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.

Gefährdungen

  • Gegenstände, die andere gefährden, sind auf dem Schulgelände verboten.
  • Drogen jeglicher Art (z.B. Zigaretten, Alkohol) sind auf dem Schulgelände verboten.

Druckschriften

  • Schulfremde Druckschriften dürfen auf dem Schulgelände nicht verteilt oder verkauft werden.
  • Aushänge müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
 

Schulordnung

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