Mitwirkung

Schule gemeinsam gestalten

Mitwirkung an der Selma-Lagerlöf-Sekundarschule

Unsere zentralen Mitwirkungsgremien

Die im Schulgesetz des Landes NRW (§ 62 ff.) festgelegten Beteiligungsstrukturen definieren den Prozess der demokratischen Schulentwicklung an der Selma-Lagerlöf-Sekundarschule. Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule.

Transparenz und Information bilden die Grundvoraussetzung für eine gelingende gemeinsame Schulentwicklungsarbeit. Dabei verstehen wir die gemeinsame Arbeit als ständigen Prozess an dem Gremien verantwortungsvoll mitwirken.

 

Die Schulkonferenz 

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Hier wirken Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern zusammen. An der SLS besteht die Schulkonferenz aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern, sechs Schülerinnen/Schülern, sechs Lehrerinnen/Lehrern und sechs Elternvertreterinnen/Elternvertretern. Den Vorsitz führt die Schulleiterin. Bei Stimmengleichheit in einer Abstimmung entscheidet das Votum der Schulleiterin. Die stellvertretende Schulleiterin ist beratendes Mitglied der Schulkonferenz.

Die Schulkonferenz berät und beschließt nach §65 Schulgesetz NRW beispielsweise in folgenden Angelegenheiten:

  • Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  • Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern 
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote
  • die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
  • Einführung von Lernmitteln und die Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind 
  • Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen 
  • Schulhaushalt 
  • Erlass einer Schulordnung

Die in der Schulkonferenz vorgelegten Beschlussvorlagen werden zuvor in den unterschiedlichen anderen schulischen Gremien initiiert, bearbeitet und erörtert.

  

Die Schülervertretung

Die Schülervertretung (SV) der Selma-Lagerlöf-Sekundarschule nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler mit großem Engagement wahr. Sie vertritt deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert die individuellen Interessen der Schülerinnen und Schüler – etwa in politischen, sozialen, sportlichen oder kulturellen Bereichen.

Die gewählten Klassensprecher (innen) und Stellvertretungen nehmen regelmäßig an SV-Sitzungen teil und beraten über schulische Angelegenheiten. Es können Anträge an die Schulkonferenz gerichtet werden. Die Schülervertretung wählt sechs Vertreterinnen und Vertreter für die Schulkonferenz.

Die von den Schülerinne und Schülern gewählte SV-Lehrerin und der SV-Lehrer begleiten und unterstützen die Schülervertretung bei ihren Vorhaben.

 

Die Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Eltern haben für jedes Kind eine gemeinsame Stimme.

Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn eines Schuljahres einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende und eine Stellvertretung. Der Vorsitzende/die Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer bzw. das Klassenleitungsteam nimmt mit beratender Stimme teil. Ab Klasse 7 kann die Klassensprecherin oder der Klassensprecher hinzukommen.

  

Die Schulpflegschaft

Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Die Stellvertretungen können an der Schulpflegschaft mit beratender Funktion teilnehmen.

In der Schulpflegschaft werden Themen vorab beraten bevor sie in der Schulkonferenz beschlossen werden.

Die Schulpflegschaft wählt zu Beginn eines Schuljahres einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende. Es können bis zu drei Stellvertretungen gewählt werden. An der SLS gibt es eine Schulpflegschaftsvorsitzende und zwei Stellvertretungen. Die Schulpflegschaft wählt aus diesem Gremium die sechs Vertreterinnen und Vertreter für die Schulkonferenz.

Die Lehrerkonferenz

Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und Personal.Dieses Gremium berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann hierzu Anträge an die Schulkonferenz richten.

 Die Lehrerkonferenz entscheidet über:

  • Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,
  • Grundsätze für die Verteilung der Sonderaufgaben auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  • Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  • Grundsätze für die Festsetzung der individuellen Pflichtstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  • die Teilnahme einer Schule an der Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  • Vorschläge an die Schulkonferenz zur Einführung von Lernmitteln,
  • weitere Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend unmittelbar die Lehrerinnen und Lehrer und das pädagogische und sozialpädagogische Personal betreffen.

Die Lehrerkonferenz wählt aus diesem Gremium die sechs Vertreterinnen und Vertreter für die Schulkonferenz.

  

Der Lehrerrat

Die Lehrerkonferenz jeder Schule wählt für die Dauer von vier Schuljahren einen Lehrerrat.

Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten.  

 

Die Jahrgangteams

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der einzelnen Jahrgänge finden sich regelmäßig zu Teamsitzungen zusammen, um organisatorische und pädagogische Angelegenheiten zu besprechen. Jedes Team wählt eine Teamsprecherin oder einen Teamsprecher. Gemeinsam mit der Schulleiterin erörtern die Teamsprecherinnen und Teamsprecher wesentliche Themen der Teamsprechersitzungen und leiten Informationen und Gesprächsergebnisse weiter.

 

Die Fachkonferenzen

Jede Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und sie berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse sowie eine entsprechende Rechenschaftslegung.

Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz. Je zwei Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler können als Mitglieder mit beratender Stimme an den Fachkonferenzen teilnehmen.

 

Die Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse. Sie berät über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler. Sie trifft die Entscheidungen über Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse sowie über die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens und über weitere Bemerkungen zu besonderen Leistungen oder dem besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich.

 

Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen (AfG)

Die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen (AfG) vertreten die Gleichstellungsbeauftragten der Bezirksregierung und der Schulämter an der jeweiligen Schule vor Ort. 

Zu ihren Aufgabenbereichen gehören unter anderem:

  • Unterstützung und Beratung der Schulleitung und des Kollegiums in Angelegenheiten der Gleichstellung,
  • Beteiligung in der Auswahlkommission für Stellenbesetzungen.

Darüber hinaus kann die AfG in den folgenden Bereichen beratend tätig werden:

  • Unterstützung der Kolleginnen bei der Bewerbung auf ein Leitungsamt,
  • Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege.
  • Gender-Mainstreaming.