Mitwirkung an der Selma-Lagerlöf-Sekundarschule
Unsere zentralen Mitwirkungsgremien
Die im Schulgesetz des Landes NRW (§ 62 ff.) festgelegten Beteiligungsstrukturen definieren den Prozess der demokratischen Schulentwicklung an der Selma-Lagerlöf-Sekundarschule. Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule.
Transparenz und Information bilden die Grundvoraussetzung für eine gelingende gemeinsame Schulentwicklungsarbeit. Dabei verstehen wir die gemeinsame Arbeit als ständigen Prozess an dem Gremien verantwortungsvoll mitwirken.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Hier wirken Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern zusammen. An der SLS besteht die Schulkonferenz aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern, sechs Schülerinnen/Schülern, sechs Lehrerinnen/Lehrern und sechs Elternvertreterinnen/Elternvertretern. Den Vorsitz führt die Schulleiterin. Bei Stimmengleichheit in einer Abstimmung entscheidet das Votum der Schulleiterin. Die stellvertretende Schulleiterin ist beratendes Mitglied der Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz berät und beschließt nach §65 Schulgesetz NRW beispielsweise in folgenden Angelegenheiten:
Die in der Schulkonferenz vorgelegten Beschlussvorlagen werden zuvor in den unterschiedlichen anderen schulischen Gremien initiiert, bearbeitet und erörtert.
Die Schülervertretung
Die Schülervertretung (SV) der Selma-Lagerlöf-Sekundarschule nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler mit großem Engagement wahr. Sie vertritt deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert die individuellen Interessen der Schülerinnen und Schüler – etwa in politischen, sozialen, sportlichen oder kulturellen Bereichen.
Die gewählten Klassensprecher (innen) und Stellvertretungen nehmen regelmäßig an SV-Sitzungen teil und beraten über schulische Angelegenheiten. Es können Anträge an die Schulkonferenz gerichtet werden. Die Schülervertretung wählt sechs Vertreterinnen und Vertreter für die Schulkonferenz.
Die von den Schülerinne und Schülern gewählte SV-Lehrerin und der SV-Lehrer begleiten und unterstützen die Schülervertretung bei ihren Vorhaben.
Die Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Eltern haben für jedes Kind eine gemeinsame Stimme.
Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn eines Schuljahres einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende und eine Stellvertretung. Der Vorsitzende/die Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer bzw. das Klassenleitungsteam nimmt mit beratender Stimme teil. Ab Klasse 7 kann die Klassensprecherin oder der Klassensprecher hinzukommen.
Die Schulpflegschaft
Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Die Stellvertretungen können an der Schulpflegschaft mit beratender Funktion teilnehmen.
In der Schulpflegschaft werden Themen vorab beraten bevor sie in der Schulkonferenz beschlossen werden.
Die Schulpflegschaft wählt zu Beginn eines Schuljahres einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende. Es können bis zu drei Stellvertretungen gewählt werden. An der SLS gibt es eine Schulpflegschaftsvorsitzende und zwei Stellvertretungen. Die Schulpflegschaft wählt aus diesem Gremium die sechs Vertreterinnen und Vertreter für die Schulkonferenz.
Die Lehrerkonferenz
Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und Personal.Dieses Gremium berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann hierzu Anträge an die Schulkonferenz richten.
Die Lehrerkonferenz entscheidet über:
Die Lehrerkonferenz wählt aus diesem Gremium die sechs Vertreterinnen und Vertreter für die Schulkonferenz.
Der Lehrerrat
Die Lehrerkonferenz jeder Schule wählt für die Dauer von vier Schuljahren einen Lehrerrat.
Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten.
Die Jahrgangteams
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der einzelnen Jahrgänge finden sich regelmäßig zu Teamsitzungen zusammen, um organisatorische und pädagogische Angelegenheiten zu besprechen. Jedes Team wählt eine Teamsprecherin oder einen Teamsprecher. Gemeinsam mit der Schulleiterin erörtern die Teamsprecherinnen und Teamsprecher wesentliche Themen der Teamsprechersitzungen und leiten Informationen und Gesprächsergebnisse weiter.
Die Fachkonferenzen
Jede Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und sie berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse sowie eine entsprechende Rechenschaftslegung.
Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz. Je zwei Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler können als Mitglieder mit beratender Stimme an den Fachkonferenzen teilnehmen.
Die Klassenkonferenz
Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse. Sie berät über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler. Sie trifft die Entscheidungen über Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse sowie über die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens und über weitere Bemerkungen zu besonderen Leistungen oder dem besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich.
Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen (AfG)
Die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen (AfG) vertreten die Gleichstellungsbeauftragten der Bezirksregierung und der Schulämter an der jeweiligen Schule vor Ort.
Zu ihren Aufgabenbereichen gehören unter anderem:
Darüber hinaus kann die AfG in den folgenden Bereichen beratend tätig werden: