Schulfahrten 2019/20

Schulfahrten und Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten in diesem Schuljahr

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) hat mit Erlass vom 24.03.2020 angewiesen, dass, unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs, in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr zu genehmigen sind. Bereits genehmigte Schulfahrten sind abzusagen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Übernahme der entstandenen Kosten ausschließlich durch das MSB geregelt wird. Sowie Informationen vorliegen werden sie über die Homepage weitergeleitet werden.

Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.

Davon ausgenommen sind die verpflichtenden Standardelemente im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“.